Fördermittel Bonifatiuswerk

Neue Informationen für die Beantragung von Fördermitteln beim Bonifatiuswerk

Zu Projekten aus folgenden Bereichen können Anträge zur Förderung gestellt werden:

  • Kinder- und Jugendhilfehilfe
  • Verkehrshilfe
  • Bauprojekte
  • Glaubenshilfe

Die konkreten Informationen finden Sie direkt beim Bonifatiuswerk: Antragstellung | Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken

Bitte beachten Sie die regionalen Angebote und die allgemeinen Hinweise.

Bitte beachten Sie die neuen Fördervoraussetzungen im Blick auf das Vorliegen eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Weitere Hinweise finden Sie in den Ergänzungen zur Vergabeordnung.

Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig und aussagekräftig beim Bonifatiuswerk vorliegen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.

Auf den neuen Formularen ist auch ein Hinweis, dass für Projekte, die 2022 beginnen, spätestens zum Projektstart ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vorliegen muss.

Förderregelungen …

… für die Ausbildung Ehrenamtlicher im Erzbistum Hamburg

Damit Ehrenamtlichen keine Kosten für Ihre Aus- und Fortbildung entstehen und Einrichtungen Menschen gezielt für Aufgaben qualifizieren können, hat das Erzbistum Hamburg Förderregelungen für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher erlassen. 

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Mütter in Not

Informationen zum Hilfsfonds „Mütter in Not“

Vergabekriterien für den Erzbischöflichen Hilfsfonds „Mütter in Not“

An den Hilfsfonds können sich nur Pfarreien oder Orte kirchlichen Lebens (z.B. Beratungsstellen) wenden. Wenn Sie als Mutter selbst in Not sind, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle (z.B. der Caritas) in Ihrer Nähe.

Der Erzbischof von Hamburg stellt den Hilfsfonds „Mütter in Not“ zur Verfügung, „um Menschen, die im Erzbistum leben, in außerordentlichen Notlagen eine besondere Unterstützung zuteil werden zu lassen. Dies gilt vor allem für (schwangere) Frauen und deren Familien. Voraussetzung der Unterstützung ist dabei, dass die gesetzlichen Ansprüche der Betroffenen ausgeschöpft sind und Hilfen aus dem sozialen Umfeld nicht in dem Maße zur Verfügung stehen, wie es notwendig wäre.

Lebensumstände

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Steuern, Steuerfreibeträge

Steuern und Steuerfreibeträge sind im Ehrenamt ein Thema, wenn z.B. Pauschalen (z.B. Übungsleiterpauschale) gezahlt werden oder Spenden in Form von Sachmitteln erbracht werden.

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